Die Technischen Lieferbedingungen für Leitkegel (umgangssprachlich „TL-Leitkegel“) regeln die materialtechnischen Anforderungen an Leitkegel. Leitkegel werden je nach Region im Volksmund auch Pylone (Pilone), Verkehrshütchen, Lübecker Hütchen, Hutterl oder Warnkegel genannt. Zwar gibt es eine eigene Europäische Norm für Leitkegel, die EN 13422, diese ist zur Absicherung von Arbeitsstellen an Straßen in Deutschland nicht ausreichend. Die Anforderungen der TL-Leitkegel sind weitaus höher gefasst. Leitkegel, die im Bereich der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) eingesetzt werden, mussten bis Ende 2022 ein Prüfzeugnis der BASt (Bundesanstalt für Straßenwesen) vorweisen. Seitdem sind auch Prüfzeugnisse nichtstaatlicher - jedoch für die Leitkegelprüfung akkreditierter – Prüfinstitute erlaubt. Ohne dieses ist der Einsatz eines Leitkegels im Straßenverkehr oder auf einem Firmengelände, auf dem die StVO gilt, nicht rechtskonform. Derzeit gibt es noch ca. 30 Leitkegel in Deutschland, die ein BASt-Prüfzeugnis vorweisen können.